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   OLG Düsseldorf, 04.11.2005 - I-1 U 93/03   

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https://dejure.org/2005,13754
OLG Düsseldorf, 04.11.2005 - I-1 U 93/03 (https://dejure.org/2005,13754)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.11.2005 - I-1 U 93/03 (https://dejure.org/2005,13754)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. November 2005 - I-1 U 93/03 (https://dejure.org/2005,13754)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundvoraussetzung für den Beweis eines Verschuldens nach Anscheinsregeln; Darlegung eines für ein Auffahrverschulden sprechender, vom Kläger zu beweisender typischen Geschehensablaufs

  • Judicialis

    StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 18 Abs. 1; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; PflVG § 3 Nr. 2; ; BGB § 254 Abs. 2; ; BGB § 288; ; BGB § 284; ; BGB § 291; ; ZPO § 319

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensverteilung nach einem Verkehrsunfall - Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall nach Fahrstreifenwechsel - Höhe der Nutzungsausfallentschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Nutzungsausfallentschädigung - Die zeitliche Komponente des Nutzungsausfalls

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 21.07.2003 - 1 U 217/02

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn im Zusammenhang mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2005 - 1 U 93/03
    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn der gleichgerichtete Verkehr gerade erst hergestellt worden ist, denn für die Bejahung einer typischen Auffahrsituation ist es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats unverzichtbar, dass der Auffahrende auch die ausreichende Möglichkeit hatte, zum Vordermann einen hinreichenden Sicherheitsabstand aufzubauen und einzuhalten (der Senat, Urteil vom 04.08.2003, AZ. 1 U 206/02; Urteil vom 21.07.2003, 1 U 217/02; Urteil vom 30.06.2003, AZ. 1 U 226/02).
  • OLG Düsseldorf, 10.11.2003 - 1 U 28/02

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall in der Anfahrtphase nach

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2005 - 1 U 93/03
    Zwar spricht gegen denjenigen, der auf den Vorausfahrenden auffährt, in der Regel der Beweis des ersten Anscheins, dass er entweder den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat (§ 4 Abs. 1 StVO), unaufmerksam war und die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet hat (§ 1 StVO) oder aber mit einer den Straßen- und Sichtverhältnissen unangepassten Geschwindigkeit gefahren ist (§ 3 Abs. 2 StVO; dazu der Senat Urteil vom 10.03.2003, AZ. 1 U 111/02; Urteil vom 10.11.2003, AZ. 1 U 28/02).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2009 - 1 U 192/08
    nicht bestehtein Anspruchauf Nutzurrgsausfallentschädigung Grundsätztich sondernauch fÜr die Zeit der Erstellungdes nur ftrr die Reparaturzeit, filr die Entscheidung, Überlegungsfrist und für eineangemessene Gutachtens gewählt wird (vgl' OLG ob eine Reparaturoder eine Ersatzbeschaffung Urteilvom 04.112005,Az. l- 1 U 93/03;Gfeger,Haftungsrecht Düsseldorf, AnhangI Rn, 136'107)' 3. Auflage, desStraßenverkehrs, an dem Fahrzeugdes Klägersdauerte Die Reparaturder Unfallschäden unstreitigvom 24.10.2007bis zum 05.11.2007,mithin 13 Tage.
  • OLG Zweibrücken, 30.07.2008 - 1 U 19/08

    Haftung bei Auffahrunfall: Entkräftung des gegen den Auffahrenden sprechenden

    (c) Von der Auffassung des erkennenden Senats eindeutig abweichende Positionen nehmen dagegen das OLG des Landes Sachsen-Anhalt - 9. Zivilsenat - in seinem Urteil vom 17. Dezember 2002 (9 U 178/02, NJW-RR 2003, 809), das OLG Düsseldorf - 1. Zivilsenat - in seinen Urteil vom 8. März 2004 (1 U 97/03, I-1 U 97/03) und vom 4. November 2005 (I-1 U 93/03, jeweils juris und das AG Hamburg in seinem Urteil vom 30. Oktober 2006 (644 C 249/06 juris) ein.
  • OLG Düsseldorf, 19.01.2010 - 1 U 89/09

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn nach unmittelbar

    I-1 U 93/03, OLG Hamm VersR 2001, 206, 207; OLG Bremen VersR 1997, 253 sowie KG VRS 65, 189, KG; DAR 2006, 322; OLG Naumburg, NJW-RR 2003, 809).
  • AG Hamburg-St. Georg, 30.10.2013 - 912 C 106/13
    Die Zeit, für welche der Ersatz von Mietwagenkosten verlangt werden kann, richtet sich grundsätzlich nach der Dauer der notwendigen Reparatur, wobei die Zeit für die Erstellung eines Schadensgutachtens sowie eine angemessene Überlegungsfrist mit einzurechnen ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.11.2005 - 1 U 93/03, Tz. 24).
  • AG Meldorf, 13.03.2014 - 80 C 555/13

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten bei einer zwei bis drei Wochan

    In diesem Zusammenhang wird auch verwiesen auf das Urteil des OLG Düsseldorf, Az: I-1 U 93/03, welches zwar zu Nutzungsausfall ergangen ist, jedoch vorliegend ebenfalls aufgrund der vergleichbaren Rechtsproblematik Anwendung findet.
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